Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020
Der Flugbetrieb auf dem Gelände der Modellfliegerfreunde Stetten e.V. wird unter folgenden Auflagen eingeschränkt gestattet:
- MAX. 2 PERSONEN: Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
- AHA-REGELN: Alle behördlichen Anordnungen zum Thema Corona-Pandemie haben weiterhin ihre Gültigkeit (z.B. Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen).
- Der Windsack wird angebracht und muß hängen bleiben.
- Ein Aufenthalt im Bauwagen ist nicht gestattet.
- Gastpiloten und vereinsfremde Personen sind bis auf weiteres nicht zugelassen.