Aufstiegszeiten:
Werktage
- 09.00 bis 12.00 Uhr
- 14.00 bis 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertage
- 09.30 bis 12.00 Uhr
- 14.00 bis 19.00 Uhr
Flugmodelle ohne Verbrennungsmotoren dürfen von Sonnenaufgang(SR) bis Sonnenuntergang (SS) betrieben werden. Dies gilt auch für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, wenn SR nach 09.00/09.30 Uhr oder SS vor 19.00/20.00 Uhr liegt.
Flugmodelle:
Es dürfen nur Motorflug- und Segelflugmodelle bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg betrieben werden. Flugmodelle über 25 kg benötigen eine Sondergenehmigung, die von der Luftaufsichtsbehörde erteilt werden kann. Es dürfen gleichzeitig nur 2 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren in der Luft sein. Turbinengetriebene Flugmodelle dürfen nicht betrieben werden.
Bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren darf der Schallpegel bei Volllast den Wert von 75 dB(A) / 25 m nicht überschreiten. Es dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, die im Lärmpass des Modellfliegers eingetragen sind.
Grundsätzliches:
Der Flugbetrieb ist nur bei Anwesenheit eines eingetragenen Flugleiters zulässig, dessen Weisungen Folge zu leisten ist. Wenn sich höchstens zwei Personen zielgerichtet auf dem Modellfluggelände aufhalten, kann auch ohne Anwesenheit eines Flugleiters Modellflugbetrieb durchgeführt werden.
Es muss eine Halterhaftpflichtversicherung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen bestehen.
Folgende Kanäle sind nicht zugelassen :
61 / 62 / 182 / 183 / 184 / 185 (35MHZ) ;
50 / 51 / 52 / 53 (40MHZ).
Eine ausführliche Version der Flugordnung kann hier heruntergeladen werden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für Gastpiloten:
Die Nutzung des Vereinsgeländes für Gastpiloten bedarf der Zustimmung des Vorstands. Darüber hinaus dürfen Gastpiloten nur in Begleitung eines Mitglieds der MFF Stetten am Modellflugbetrieb teilnehmen. Durch die Zustimmung des Vorstandes werden Gastpiloten automatische Tagesmitglieder der MFF Stetten e.V. Das Aufstiegsrecht des Gastpiloten erfordert das Mitführen eines gültigen Versicherungsnachweises und eines Lärmpasses. Ein Nutzungsentgelt von 2,50 € pro angefangenen Tag ist beim Flugleiter zu entrichten.
|